Adress- oder Namensänderung

1. Bei Heirat bzw. Adressänderung ist vorher am Meldeamt der Name bzw.

die Adresse zu ändern.

2. Bei natürlichen Personen (privat) ist kein Meldezettel erforderlich. Die
Abfrage erfolgt über das ZMR in der Zulassung.

  • Zulassungsschein(e)
  • Typenschein(e)
  • Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich
    kommt)

3. Bei Firma: neuer Firmenbuchauszug bzw. neuer Gewerbeschein.

  • Zulassungsschein(e)
  • Typenschein(e)
  • Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich
    kommt)