Verlust des Typenscheins
- Duplikat des Typenscheins (erhalten Sie bei Generalimporteur bzw. Werkstatt)
- Bei Neuzulassung ab 01.07.2007 kann der Duplikattypenschein (Datenauszug) in der Zulassungsstelle ausgedruckt werden
- Anzeigenbestätigung über den Verlust bzw. Diebstahl des Typenscheines
- Zulassungsschein(e)
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)