Verlust des Typenscheins

  • Duplikat des Typenscheins (erhalten Sie bei Generalimporteur bzw. Werkstatt)
  • Bei Neuzulassung ab 01.07.2007 kann der Duplikattypenschein (Datenauszug) in der Zulassungsstelle ausgedruckt werden
  • Anzeigenbestätigung über den Verlust bzw. Diebstahl des Typenscheines
  • Zulassungsschein(e)
  • Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)