Anmeldung auf Wechselkennzeichen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln bzw. ein Wechselkennzeichen beantragen, 
müssen Sie die alten KZ-Tafeln zurück geben, falls Ihr KFZ noch nicht mit
EU-Tafeln (neu seit 01.11.2002) ausgestattet ist. Weiters ist bei Einschluss von
Wechselkennzeichen und Ausgabe neuer Kennzeichentafeln auch von den
verbleibenden Fahrzeugen die aktuellen Prüfgutachten gemäß § 57a vorzulegen, da
eine neue Plakette ausgestellt werden muss.

  • Dokumente siehe Neuanmeldung plus:
  • alle Zulassungsschein(e)
  • Versicherungsbestätigung
  • alle Typenscheine