Anmeldung auf Wechselkennzeichen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln bzw. ein Wechselkennzeichen beantragen,
müssen Sie die alten KZ-Tafeln zurück geben, falls Ihr KFZ noch nicht mit
EU-Tafeln (neu seit 01.11.2002) ausgestattet ist. Weiters ist bei Einschluss von
Wechselkennzeichen und Ausgabe neuer Kennzeichentafeln auch von den
verbleibenden Fahrzeugen die aktuellen Prüfgutachten gemäß § 57a vorzulegen, da
eine neue Plakette ausgestellt werden muss.
- Dokumente siehe Neuanmeldung plus:
- alle Zulassungsschein(e)
- Versicherungsbestätigung
- alle Typenscheine