Anmeldung auf Wechselkennzeichen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln bzw. ein Wechselkennzeichen beantragen,
müssen Sie die alten KZ-Tafeln zurück geben, falls Ihr KFZ noch nicht mit
EU-Tafeln (neu seit 01.11.2002) ausgestattet ist.
- Dokumente siehe Neuanmeldung
- Typenschein(e) bzw. Zulassungsschein(e) bereits bestehender Fahrzeuge nicht notwendig