Anmeldung auf Wechselkennzeichen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln bzw. ein Wechselkennzeichen beantragen, 
müssen Sie die alten KZ-Tafeln zurück geben, falls Ihr KFZ noch nicht mit
EU-Tafeln (neu seit 01.11.2002) ausgestattet ist. 

  • Dokumente siehe Neuanmeldung
  • Typenschein(e) bzw. Zulassungsschein(e) bereits bestehender Fahrzeuge nicht notwendig