Behördenwechsel
ist ein Wechsel der zuständigen Behörde (zB nach einem Wohnsitzwechsel
von Graz nach Enns)
- Zulassungsschein(e)
- Typenschein(e)
- aktuelles Prüfgutachten
- alte Kennzeichen
- Versicherungsbestätigung
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)