Behördenwechsel

ist ein Wechsel der zuständigen Behörde (zB nach einem Wohnsitzwechsel

von Graz nach Enns)

  • Zulassungsschein(e)
  • Typenschein(e)
  • alte Kennzeichen
  • Versicherungsbestätigung
  • Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)